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Versprühen von Duftstoffen im Treppenhaus

Verfasst: Do 26. Sep 2019, 15:07
von Isidora Paddepüh
https://www.ra-kotz.de/duftstoffe.htm?c ... 9502981844

OLG Düsseldorf
Az.: 3 Wx 98/03
Beschluss vom 16.05.2003

Zitat:

"Leitsätze:

1. Versprüht ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Geruchsstoffe (Parfum) im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus, so liegt hierin eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums.

2. Die Frage, ob das Abbrennen einer Duftkerze auf dem Balkon eines Wohnungseigentümers eine bestimmungswidrige Benutzung des Sondereigentums darstellt, kann generell weder bejaht noch verneint werden, hängt vielmehr von den in ihrer Gesamtheit zu würdigenden Gegebenheiten (Geruchsintensität, Häufigkeit, schikanöse Begleitumstände etc.) ab."

Re: Versprühen von Duftstoffen im Treppenhaus

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 13:55
von Mondenfrau
Hmtja.

Da müsste man sich doch auch fragen, ob das allwöchentliche Wischen von Treppenhäusern mit in die Wohnung gasenden Maiglöckchen-Düften nicht auch eine "bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums" ist. Oder die Zumutung, mit einem Fahrstuhl im frisch überdosierten Rasierwassermief fahren zu müssen, der einem in der engen Kabine noch Stunden später den Atem raubt. Oder das Kontaminieren sämtlicher von der Hausgemeinschaft genutzter Türgriffe mit Hammer-Rasierwasser an jedem einzelnen Tag.

Ach nee - das ist ja bestimmungsgemäß. Obwohl am Ende dasselbe dabei herauskommt. Inklusive der schikanösen Begleitumstände.

Wir ändern die Menschen nicht. Aber sie verändern uns.

Mondenfrau