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Ausgesetzte Zwangsräumung Mietwohnung wegen MCS

Verfasst: So 29. Dez 2019, 17:13
von Muse
Räumungsvollstreckung Mietwohnung – Aufhebung wegen Erkrankung

BUNDESGERICHTSHOF Az.: I ZB 104/06 , Beschluss vom 22.11.2007
Vorinstanzen: AG Düsseldorf, Az.: 666 M 1625/06, Entscheidung vom 20.06.2006, LG Düsseldorf, Az.: 25 T 564/06, Entscheidung vom 07.11.2006

Eine ursprünglich aufgehobene Räumungsklage aufgrund folgender Aspekte:
  • die Räumungsvollstreckung würde das Leben der Schuldnerin erheblich gefährden
  • gutachterlich bestätigte schwere neurotoxische Schädigung
  • allergische Reaktionen im Sinne eines MCS-Syndroms (Multiple Chemical Sensitivity)
Gegen diese Beurteilung eingereichte Rechtsbeschwerde hatte Erfolg. Aber beinhaltet auch folgenden Passus:
Allerdings kann die Würdigung aller Umstände, die unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommen wird, in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und – in absoluten Ausnahmefällen – auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 27.6.2005 – 1 BvR 224/05, NZM 2005, 657, 658 f.).
Folgende Verlinkung führt Sie zur entsprechenden Publikation: https://www.ra-kotz.de/raeumungsvollstr ... ohnung.htm